Mesh-Netzwerk-Firmware

Mesh-Peering-Abkommen

Dieses Abkommen regelt den freien Transit, den Parahub-Mesh-Knoten einander und ihren Gästen spenden. Es ist getrennt von der Softwarelizenz der Firmware (MIT) und von den Nutzungsbedingungen der Plattform.

Die Abschnitte 1–4 und die Begriffserklärungen unten sind das Pico Peering Agreement v1.0, gepflegt von Freiwilligen auf picopeer.net und wortgetreu wiedergegeben. Abschnitt 5 enthält die lokalen Zusätze von Parahub, so wie es die PPA-Vorlage vorsieht.

Pico Peering Agreement v1.0

Präambel

Mittlerweile gibt es viele Community-Netzwerke, diese sind jedoch geographisch und sozial voneinander getrennt und bilden kein zusammenhängendes Netzwerk. Dieses Dokument ist ein Ansatz (Versuch), diese Netzwerkinseln miteinander zu verbinden, indem es die minimale, grundsätzliche Vorlage für ein "Peering"-Abkommen (Verbindungsabkommen, Bündnisabkommen) zwischen den Eigentümern individueller Netzwerkknoten liefert: das PicoPeeringAgreement (PPA).

Das PPA ist eine formalisierte Beschreibung der Verbindung zwischen zwei Netzwerk-Instanzen (peers). Eigentümer einer Netzwerkinfrastruktur machen von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch, indem sie ihr Einverständnis dafür geben, einen Teil ihrer Infrastruktur für den freien Datenaustausch über ihr Netzwerk bereitzustellen.

Das PPA wird auf picopeer.net von einer Gruppe von Freiwilligen aus verschiedenen Ländern der Welt gepflegt (maintained). Es soll als Vorlage für weitere Kleinst-Verbindungsabkommen und Verträge dienen.

1. Freier Transit

  • Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur anzubieten
  • Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.

2. Offene Kommunikation

  • Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind.
  • Diese Information soll (muss?) unter einer freien Lizenz (free licence) veröffentlicht werden.
  • Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens eine E-Mail-Adresse bekanntgeben.

3. Keine Garantie (Haftungsausschluss)

  • Es wird keinerlei garantierter Dienst (Betrieb, Service) vereinbart. (Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit / Qualität des Dienstes.)
  • Der Dienst (Betrieb, Service) wird ohne Gewähr bereitgestellt, ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art.
  • Der Dienst (Betrieb, Service) kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.

4. Nutzungsbestimmungen

  • Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie (use policiy) zu formulieren.
  • Diese kann Informationen über zusätzlich (neben den grundsätzlich) angebotene Dienste enthalten.
  • Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 3 dieser Vereinbarung widersprechen (siehe Punkt 5).

5. Lokale (individuelle) Zusätze

Für Parahub-Mesh-Knoten wird dieser Abschnitt wie folgt ausgefüllt. Er ändert die Punkte 1–4 nicht: jeder nachstehende Dienst und jede nachstehende Beschränkung wird unter Punkt 4 (Nutzungsbestimmungen / Zusätzliche Dienste) eingeführt und, soweit dadurch der Dienst beschränkt wird, unter Punkt 3 (das Recht des Eigentümers, ihn einzuschränken oder einzustellen).

  • 5.1 Zusätzliche Dienste. Über den freien Transit hinaus können Parahub-Bumblebee-Knoten den Gästen DHCP, verschlüsseltes DNS (DoH — lokal aufgelöst, mit Cloudflare / Google nur als vorgelagertem Fallback), Gast-Isolierung, Best-Effort-Verkehrsmanagement und einen VPN-getunnelten Internet-Ausgang bereitstellen. Jeder davon ist ein "Zusätzlicher Dienst" im Sinne von Punkt 4 und der Begriffserklärungen — angeboten zusätzlich zum freien Transit nach Punkt 1 und ohne diesen zu verdrängen.
  • 5.2 Verkehrsmanagement (Netzneutralität). Jegliche Bandbreitensteuerung erfolgt nach dem Best-Effort-Prinzip, inhaltsneutral und ausschließlich zur Netzstabilität und zur fairen Aufteilung der Ressourcen, im Einklang mit Regulation (EU) 2015/2120 über den Zugang zum offenen Internet. Sie ist eine Verkehrsmanagementmaßnahme nach Punkt 3 und keine Beeinträchtigung des Dateninhalts im Sinne von Punkt 1.
  • 5.3 Kostenpflichtige Kapazität. Die Basisstufe des Gästezugangs wird kostenlos bereitgestellt und ist freier Transit im Sinne von Punkt 1. Durchsatz oberhalb dieser kostenlosen Stufe kann als optionaler, gesondert erworbener Zusätzlicher Dienst angeboten werden (zum Beispiel per Lightning); die Erhebung eines Entgelts für diese optionale Kapazität ist kein Entgelt für den freien Transit.
  • 5.4 Zulässige Nutzung. Gäste dürfen das Netz nicht für rechtswidrige Handlungen, Netzwerkangriffe oder Missbrauch nutzen. Gemäß Punkt 3 kann der Zugang jederzeit ohne Vorankündigung eingeschränkt oder entzogen werden.
  • 5.5 Ausleitung / reine Durchleitung. Der Gastverkehr gelangt über die IP-Adresse eines VPN-Gateways ins offene Internet — standardmäßig über ein Parahub-Gateway, dessen eigener Ausgang bei einem kommerziellen VPN-Anbieter in Portugal liegt, oder über ein VPN-Konto, das die Knotenbetreiberin oder der Knotenbetreiber direkt auf dem Knoten eingerichtet hat — und niemals über die eigene öffentliche IP-Adresse einer Knotenbetreiberin oder eines Knotenbetreibers. Der verschlüsselte Tunnel läuft über den Anschluss des Betreibers, doch dieser erzeugt den Verkehr nicht, wählt seine Empfänger nicht aus und verändert ihn nicht; er handelt damit ausschließlich als Vermittler der «simples transporte» im Sinne von Artikel 14 des Decreto-Lei 7/2004 (Umsetzung der Directive 2000/31/EC) und Artikel 4 der Regulation (EU) 2022/2065 (Digital Services Act). Ist der eigene Tunnel eines Knotens nicht verfügbar, kann sein Gastverkehr über das Mesh laufen und durch den Tunnel eines anderen Knotens austreten; ist weder ein Tunnel noch ein Mesh-Gateway erreichbar, wird der Gastverkehr isoliert (kein Internet).
  • 5.6 Der Verein. Parahub — Associação (NIPC 519 190 904) veröffentlicht und pflegt diese Zusätze und betreibt den gemeinsamen VPN-Ausgang. In Bezug auf diesen Ausgang handelt er ebenfalls als reiner Durchleiter im Sinne der in 5.5 genannten Rechtsakte und wird auf rechtmäßige Anfragen und Missbrauchsmeldungen, die an den Betreiber des Ausgangs gerichtet sind, gemäß den Artikeln 12–13 des Decreto-Lei 7/2004 reagieren. Soweit nach anwendbarem zwingendem Recht zulässig, ist der Verein nicht Partei des Transitverkehrs von Gästen oder Knoten und übernimmt hierfür keine Haftung.
  • 5.7 Datenschutz. Knoten senden regelmäßig einen Heartbeat mit technischen und Netzdaten: Hardware- und MAC-Kennungen, Knotenschlüssel, Firmware-Version, Verbindungsstatus und Verkehrszähler sowie — vom Knoten, der das Gastnetz terminiert — die aktuellen DHCP-Leases der Gäste (WiFi-Adresse (MAC), lokale IP und der Name, unter dem sich das Gerät ankündigt). Diese Leases erlauben es, einen Vollgeschwindigkeits-Pass dem richtigen Gerät zuzuordnen; sie werden nur als aktueller Zustand vorgehalten, jeder Heartbeat ersetzt die vorherige Momentaufnahme, und sie werden nicht zu einer Historie angesammelt. Der Gastverkehr selbst wird weder inspiziert noch protokolliert. Der Standort eines Knotens darf nur mit Zustimmung des Betreibers auf der öffentlichen Abdeckungskarte erscheinen, und der Betreiber wird dort nur bei ausdrücklicher Zustimmung genannt. Der Verein verarbeitet als Betreiber der Ausleitung die minimal notwendigen Verbindungsmetadaten. Die Verarbeitung folgt der Regulation (EU) 2016/679 (DSGVO); Verantwortlichkeiten, Speicherfristen und die Protokollierungsposition sind in der Parahub-Datenschutzerklärung festgelegt, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.
  • 5.8 Gemeinnütziger Betrieb. Das Mesh wird von einem gemeinnützigen Verein auf gemeinschaftlicher Grundlage betrieben, um freien Transit zu spenden und zu erhalten. Die Zusatzdienste dienen dem Schutz und dem Unterhalt des Netzes. Die Basisstufe des Gastzugangs ist kostenlos, und volle Geschwindigkeit lässt sich auch ohne Bezahlung verdienen; wird optionale Kapazität oberhalb der kostenlosen Stufe bezahlt (5.3), erhält der Verein die Zahlung und verwendet sie für die gemeinsame Infrastruktur. Der Verein behält keinen Anteil am Transit und keinen Prozentsatz dessen, was über das Mesh läuft.
  • 5.9 Anwendbares Recht und Geltungsbereich. Dieses Abkommen unterliegt portugiesischem Recht, und der Gerichtsstand liegt bei den zuständigen portugiesischen Gerichten — unbeschadet jedes zwingenden Schutzes oder Gerichtsstands, der einem Verbraucher nach seinem lokalen Recht zusteht. Punkt 5.5 beschreibt die Architektur des Netzes und die rechtliche Stellung von Knoten, die in Portugal betrieben werden; er ist keine Zusicherung eines bestimmten Haftungsregimes für anderswo betriebene Knoten, deren Eigentümer weiterhin ihrem lokalen Recht unterliegen.
  • 5.10 Haftungsbeschränkung und salvatorische Klausel. Die Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse in Punkt 3 gelten nur insoweit, wie es das anwendbare zwingende Recht zulässt — einschließlich der Verbraucherschutzvorschriften, des Regimes über Allgemeine Geschäftsbedingungen (Decreto-Lei 446/85) und des Artikels 809 des Zivilgesetzbuchs. Sollte eine Bestimmung dieses Abschnitts für unwirksam befunden werden, bleibt der übrige Teil in Kraft.
  • 5.11 Zustimmung und Versionierung. Dieses Dokument ist versioniert; wesentliche Änderungen werden vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht. Das Flashen der Parahub-Mesh-Firmware und der Betrieb eines Knotens im Mesh gelten als Zustimmung des Eigentümers zur jeweils geltenden Version. Solange dieses Dokument als "noch nicht in Kraft" gekennzeichnet ist, wird keine Zustimmung eingeholt und nichts darin bindet einen Knoteneigentümer.

Begriffserklärungen

  • Eigentümer — Der Eigentümer verfügt über das Recht, seine Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer Funktionalität für das freie Netzwerk (FreeNetwork) bereitzustellen (zu stiften, zu spenden).
  • Transit — Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein, heraus oder durch ein Netzwerk hindurch.
  • Freier Transit — Freier Transit bedeutet, dass der Eigentümer weder Gebühren für den Transit von Daten erhebt, noch die Daten verändert.
  • Freies Netzwerk — Das Freie Netzwerk ist die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software, dessen Anteil für den freien Transit vom Eigentümer dieser Ressourcen zu Verfügung gestellt wird.
  • Der Dienst — Der Dienst (Betrieb, Service) besteht aus freiem Transit und zusätzlichen Diensten.
  • Zusätzliche Dienste — Im Sinne des PPA ist ein Zusätzlicher Dienst alles war über freien Transit hinaus geht. Zum Beispiel die Bereitstellung eines DHCP-Servers, WEB-Servers oder Mail-Servers.

Das PPA in der Praxis

Das PPA soll nach vereinbarten Standards in maschinenlesbarer Form in Community-Knoten-Datenbanken (nodeDBs) eingebaut werden, um die automatische Vernetzung solcher Knoten (Nodes) zu ermöglichen.

Die Abschnitte 1–4 und die Definitionen sind das Pico Peering Agreement v1.0, veröffentlicht unter CC0 (Public Domain) und wortgetreu aus picopeer.net übernommen (Originalschreibweise beibehalten). Abschnitt 5 (lokale Ergänzungen) ist © Parahub — Associação (NIPC 519 190 904).

Parahub — Associação
NIPC: 519 190 904
Rua das Regueiras 78, Podame, Monção, 4950-670, Portugal
info@parahub.io